Liebe Erziehungsberechtigte,
wir hoffen sehr, Ihnen und Ihren Familien geht es gut und Sie hatten eine erholsame Sommerzeit.
Auch das nun beginnende Schuljahr steht unter besonderen Regeln der Corona Pandemie. Wie Ihnen schon vor den Ferien bereits angekündigt wurde, will das Schulministerium NRW den Regeltrieb an allen Schulen wieder aufnehmen lassen.
Für die Aufnahme des verpflichtenden Präsenzunterrichts ab dem 12.08.2020 hat das NRW Ministerium besondere Regeln formuliert. Das offizielle Schreiben der Schulministerin können Sie HIER einsehen.
Dadurch ergeben sich für uns alle die folgenden organisatorischen Regelungen in Kurzform dargestellt, die zunächst bis zum 31.08.2020 gelten:
1) Es gilt eine dauerhafte Maskenpflicht. Das bedeutet, die Mund-Nasen-Bedeckung ist an Haltestellen und in Bussen, auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und während des Unterrichts zu tragen. Die Eltern sind dafür verantwortlich, Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen.
2) Die Schülerinnen und Schüler werden einzeln in das Schulgebäude hereingelassen und desinfizieren sich sofort die Hände. Das Gleiche gilt für das Ende der Pausen. Auch in die Pause werden die Schülerinnen und Schüler im zeitlichen Abstand gehen, sodass ein Mindestabstand eingehalten werden kann. Während der Hofpause muss der Mindestabstand ebenfalls eingehalten werden.
3) In den Klassen hat jede und jeder einen zugewiesenen Platz, den man sofort nach Betreten des Klassenzimmers einnehmen muss und so wenig wie möglich verlassen sollte.
4) Bis zu den Herbstferien wird es keinen jahrgangsübergreifenden Unterricht geben. Der Sportunterricht findet nach Möglichkeit im Freien statt, Kontaktsportarten werden vermieden.
5) Toilettengänge während der Schulzeit sind natürlich immer noch möglich, sollten aber im eigenen Interesse auf ein Minimum beschränkt werden. Auf ein gründliches Händewaschen vor dem Betreten des Klassenraumes sei hier nur der Vollständigkeit halber hingewiesen.
6) Um für einen ausreichenden Luftaustausch in den Klassenräumen zu sorgen, wird alle 20 Minuten durchgelüftet.
7) In Zeiten von Corona ist das gemeinsame Nutzen von Trinkflaschen oder das Teilen von Frühstücken verboten.
8) Bei Nichtbeachtung der Verhaltensregeln behält sich die Schulleitung vor, die Schülerinnen und Schüler zu suspendieren.
9) Da ab Mittwoch, 12.08.2020 die Schulpflicht wieder greift, gelten die üblichen Regeln bei Erkrankungen von Schülerinnen und Schülern. Bitte informieren Sie das Sekretariat morgens über das Fehlen Ihres Kindes und verfassen Sie eine schriftliche Entschuldigung.
10) Sollten Sie bei Ihrem Kind am Morgen Krankheitszeichen erkennen, achten Sie bitte in der aktuellen Situation besonders darauf und lassen Sie Ihr Kind zur Beobachtung zu Hause. Sollten Symptome in der Schule festgestellt werden, kontaktieren wir Sie umgehend, damit Ihr Kind zeitnah abgeholt werden kann. In diesem Zusammenhang weisen wir Sie noch einmal auf die Pflicht hin, während der Schulzeit erreichbar zu sein.
Sollten Sie Gesprächsbedarf haben, melden Sie diesen bitte über das Schulsekretariat (02482-2224) an. Ihre Anfrage wird dann an die Lehrerinnen und Lehrer weitergeleitet.
Das Kollegium und die Schulleitung sind weiterhin sehr daran interessiert, Sie schnellstmöglich an Informationen zum schulischen Alltag Ihrer Kinder teilhaben zu lassen. Deshalb finden Sie, wie bisher auch, neue Informationen auf der Schulhomepage (www.ghs-hellenthal.de).
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und uns allen einen guten Start in dieses besondere Schuljahr.
Bleiben Sie gesund!
Heinz Wolfgarten und Bernd Hoß